Entwicklung des Briefportos

Entwicklung des Briefportos

Infografik Nr. 431251

Wurde das Briefporto zu Zeiten der Bundespost staatlicherseits festgelegt, so muss heute die Bundesnetzagentur die von der Deutschen Post AG als marktbeherrschendem Unternehmen beantragten Portoentgelte genehmigen. Dabei hat sie im Wesentlichen die Kostensituation des Unternehmens zu berücksichtigen.

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Die Briefpost gehört zu den Lebensbereichen, in denen der Staat dafür zu sorgen hat, dass seine Bürger und die Wirtschaft sich auf ausreichende und flächendeckende Dienstleistungen verlassen können. In der Bundesrepublik war dafür zunächst die Deutsche Post und nach deren Umbenennung ab 1950 die Deutsche Bundespost zuständig. Aus der Aufspaltung des Staatsunternehmens im Rahmen der Postreform I ging 1989 die Deutsche Bundespost Postdienst hervor (neben Telekom und Postbank); im darauffolgenden Jahr wurde die Deutsche Post der DDR mit ihren Brief- und Paketdiensten in diese „gelbe Post“ eingegliedert. 1994 erfolgte die Privatisierung der immer noch staatlich geführten Postunternehmen (Postreform II): Es entstand die Deutsche Post AG. Diese hatte noch bis Ende 2007 das Monopol bei der Beförderung normaler Briefpost bis zu einem Gewicht von 50 Gramm und zog daraus ansehnliche Gewinne. Seitdem muss sie sich dem Wettbewerb mit anderen Postdienstleistern stellen. Im insgesamt leicht schrumpfenden Briefpostmarkt beförderte die Deutsche Post AG 2018 schätzungsweise 12 Milliarden Sendungen (von insgesamt rund 15 Milliarden) und hielt damit einen Umsatzanteil von rund 84 %.

Als staatliche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wurde 1997 die spätere Bundesnetzagentur ins Leben gerufen. Deren Aufgabe ist es u.a., eine „flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen“ sicherzustellen, wie es im Postgesetz heißt. Sie soll auch die Einhaltung gewisser Qualitätsmerkmale überwachen: bei der Briefbeförderung z.B. die ausreichende Versorgung der Verbraucher mit Poststellen und Briefkästen, die zuverlässige Zustellung an die Adresse des Empfängers und die Brieflaufzeiten (80 % der Briefe sollen am ersten Tag nach der Einlieferung ihr Ziel erreichen, 95 % spätestens bis zum zweiten).

Wurde das Briefporto zu Zeiten der Bundespost staatlicherseits festgelegt, so muss heute die Bundesnetzagentur die von der Deutschen Post AG als marktbeherrschendem Unternehmen beantragten Portoentgelte genehmigen. Dabei hat sie im Wesentlichen die Kostensituation des Unternehmens zu berücksichtigen. Eine im März 2019 geänderte Verordnung erlaubt es ihr darüber hinaus, auch die Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen aus anderen europäischen Ländern als Maßstab heranzuziehen. Ein Porto von 80 Cent für den Normalbrief ab 1.7.2019 bedeutet einen deutlichen Sprung nach oben. Allein seit Ende 2012 hat sich das Briefporto damit um mehr als 45 % verteuert, während die gesamten Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum nur um gut 8 % anstiegen.

Ausgabe: 07/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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