Menschenhandel

Menschenhandel

Infografik Nr. 715122

Der Begriff "Menschenhandel" umfasst eine Reihe von Straftaten, die zum Zweck der Ausbeutung von Menschen begangen werden. Ihre Opfer sind überwiegend Frauen und Mädchen. Häufig geht es um sexuelle Ausbeutung oder um Arbeitsausbeutung. Genauere Informationen dazu liefert eine europäische Statistik. Erfahren Sie mehr aus diesem ZAHLENBILD!

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Im Jahr 2011 verabschiedete die EU eine Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Deren Ziel war es, Menschenhandel zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Seitdem haben sich die Praktiken des Menschenhandels und der Ausbeutung aber verändert, so dass 2024 eine ergänzende Richtlinie beschlossen wurde, die von den Mitgliedstaaten bis Mitte Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

„Menschenhandel“ ist der Oberbegriff für eine Reihe von Straftaten, die zum Zweck der Ausbeutung von Menschen vorsätzlich begangen werden, darunter Entführung, Nötigung, Betrug, Täuschung, Machtmissbrauch oder Ausnutzung der Schutzbedürftigkeit des Opfers. Die strafbare „Ausbeutung“ umfasst Delikte wie Zwangsprostitution, sexuelle Ausbeutung, erzwungene Dienstleistungen (z.B. Bettelei), Zwangsarbeit und Sklaverei, Nötigung zu kriminellen Handlungen, erzwungene Leihmutterschaft, Zwangsverheiratung, illegale Adoption und die Entnahme von Organen. Immer geht es darum, dass zum eigenen Nutzen Kontrolle über andere Menschen ausgeübt wird. Die wissentliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Opfers soll nach der neuen Richtlinie ebenfalls strafbar sein.

Das Dunkelfeld des Menschenhandels ist naturgemäß groß. Man kann davon ausgehen, dass nur ein kleiner Teil der einschlägigen Delikte aufgedeckt wird, zumal sich die Anbahnung des Kontakts zu künftigen Opfern und deren Ausbeutung (z.B. durch Verbreitung von pornographischen Aufnahmen) immer häufiger des Internets bedient. EU-weit wurde 2022-2024 ein deutlicher Anstieg der Opferzahlen gegenüber früheren Jahren registriert, was aber auch auf erhöhte Aufmerksamkeit und Aktivität der Ermittlungsbehörden hindeuten kann. Von den 9678 Opfern, die 2024 erfasst wurden, waren fast zwei Drittel (63%) Frauen oder Mädchen. Dagegen stellten Männer etwa drei Viertel (76%) der Tatverdächtigen.

Fast die Hälfte der Fälle, über die 2024 berichtet wurde, betraf die sexuelle Ausbeutung der Opfer (46 %). Auf längere Sicht war aber eine Zunahme der Arbeitsausbeutung festzustellen, darunter die gewerbsmäßige Anwerbung von Arbeitskräften, denen dann ihr Arbeitslohn vorenthalten wurde. 2024 entfielen 37% der registrierten Fälle auf derartige Delikte, die übrigen 16% auf Fälle von Leistungserschleichung, Zwangsbettelei, erzwungene Straftaten wie Diebstähle usw. Für Deutschland verzeichnete das Bundeskriminalamt im Lagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ 2024 die bis dahin höchste Zahl abgeschlossener Ermittlungsverfahren. 

Ausgabe: 03/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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