Sparkassen

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Infografik Nr. 457112

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Die Sparkassen bilden eine der drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft – neben den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken. Gegenüber anderen Kreditinstituten w ...

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Sparkassen

Die Sparkassen bilden eine der drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft – neben den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken. Gegenüber anderen Kreditinstituten weisen sie eine Reihe besonderer Merkmale auf. Sparkassen werden (mit Ausnahme einiger „freier“ Sparkassen) als öffentlich-rechtliche Anstalten geführt und stehen als selbstständig handelnde Unternehmen in der Trägerschaft kommunaler Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden/Gemeindeverbände, Landkreise). Die ersten kommunal gebundenen Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sollten der ärmeren Bevölkerung die Möglichkeit geben, Ersparnisse verzinslich und sicher anzulegen. Heute betreiben die Sparkassen als Universalbanken sämtliche Bankgeschäfte.

Die rechtlichen Grundlagen der Sparkassen – ihre Rechtsform, ihre Organisation und ihre Aufgaben – ergeben sich aus den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer. Das Kreditwesengesetz bestimmt, unter welchen Bedingungen die Bezeichnung „Sparkasse„ verwendet werden darf. Aus der kommunalen Bindung der Sparkassen folgt als weiteres Merkmal das Regionalprinzip: Es besagt, dass sich die geschäftlichen Aktivitäten einer Sparkasse grundsätzlich auf das Gebiet ihres kommunalen Trägers beschränken sollen. Idealerweise konkurrieren die Sparkassen zwar mit anderen Kreditinstituten in ihrem Geschäftsgebiet, aber nicht untereinander. Damit eng verknüpft ist der öffentliche Auftrag der Sparkassen: Bevölkerung und Wirtschaft ihres Gebiets mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zu dieser gemeinwohlorientierten Aufgabenstellung gehört es, jedermann die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung zu fördern und Kredite vor allem für den Mittelstand und die wirtschaftlich schwächeren Schichten in der Region verfügbar zu machen. Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund.

In Deutschland gibt es 423 Sparkassen (2012), die in regionalen Sparkassen- und Giroverbänden organisiert sind. Deren Spitzenorganisation ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Zu dieser gehören neben den Sparkassen die acht Landesbanken, die DekaBank sowie zehn Landesbausparkassen. Die Einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe schützen sich gegenseitig in einem Haftungsverbund vor den Risiken einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die früher bestehende Haftung der öffentlich-rechtlichen Träger ist auf Grund einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission seit 2005 abgeschafft.

Ausgabe: 11/2012
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Downloadvariante: color
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