Berufskrankheiten

Berufskrankheiten

Infografik Nr. 280218

Bei gesundheitlichen Beschwerden, die mit bestimmten Arbeitstätigkeiten verbunden sind, besteht oft der Verdacht auf eine Berufskrankheit. Welche Krankheitsbilder werden der Unfallversicherung am häufigsten gemeldet?

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Manche beruflichen Tätigkeiten sind auffällig oft mit bestimmten Erkrankungen verbunden. Bei Beschäftigten in Heil- und Pflegeberufen treten z.B. oft Hautschäden auf, Bauarbeiter klagen häufig über Schmerzen im Rücken oder in den Knien, andere sind am Arbeitsplatz so starken Lärmbelastungen ausgesetzt, dass ihr Gehör darunter leidet. In leichteren Fällen kann durch Schutzmaßnahmen eine Verschlimmerung oder ein Wiederauftreten der Erkrankung verhindert werden, in schweren Fällen sind Krankenhausaufenthalte und Wiedereingliederungsmaßnahmen notwendig, damit die Betroffenen wieder einer Arbeit nachgehen können. Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden zurück, die ihre Arbeitsfähigkeit um mindestens 20 % vermindern, erhalten sie eine Rente. Zuständig für die Regelung solcher Fälle, für Präventionsmaßnahmen und die Übernahme der Folgekosten sind die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, das heißt die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Treten Gesundheitsbeschwerden auf, die möglicherweise durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind, haben Ärzte, Arbeitgeber und Krankenkassen die Pflicht, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Auch die Versicherten selbst können sich mit diesem Verdacht an ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Dann muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt. Die gesetzliche Definition dafür ist eng gefasst. Im Unterschied zu „arbeitsbedingten Erkrankungen“ sind Berufskrankheiten dadurch gekennzeichnet, dass sie nach den Erkenntnissen der Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, „denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Die offizielle Liste umfasst derzeit 82 Krankheitsbilder, für die ein enger Zusammenhang mit bestimmten beruflichen Tätigkeiten nachgewiesen ist. Ob ein solcher Zusammenhang auch im konkreten Einzelfall besteht, wird von der Unfallversicherung geprüft, ehe sie über die Anerkennung als Berufskrankheit entscheidet.

Die Zahl der Verdachtsanzeigen erreichte 2020 mit mehr als 111 000 ihren bisher höchsten Stand. Ursächlich dafür war die sprunghafte Zunahme der Infektionskrankheiten, die meisten davon im Zusammenhang mit COVID-19. Als Berufskrankheiten anerkannt wurden fast 40 000 Fälle – auch dies ein neuer Rekordwert. Dabei standen Infektionskrankheiten an erster Stelle vor Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung und asbestbedingten Erkrankungen. Fast 2 400 Menschen starben 2020 an den Folgen einer Berufskrankheit, zwei Drittel davon waren bei der Arbeit asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt.

Ausgabe: 07/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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