Zeitarbeit

Zeitarbeit

Infografik Nr. 247219

Die Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung, wie die Zeit- oder Leiharbeit im Gesetzesdeutsch heißt, wurden seit Anfang der 1990er Jahre mehrfach gelockert. Darin ist der entscheidende Auslöser für die massive Ausweitung der Zeitarbeit zu sehen.

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Beschäftigung in Zeitarbeit hat in Deutschland seit den 1990er Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die typische Konstellation eines Zeitarbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Verleihfirma die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer anderen Unternehmen auf bestimmte Zeit zur Arbeitsleistung überlässt. Für das entleihende Unternehmen besteht der Vorteil eines solchen Arrangements darin, dass es einen vorübergehenden Personalbedarf unter Verzicht auf eigene Neueinstellungen durch den flexiblen Einsatz fremder Kräfte decken kann. Aus Sicht der beteiligten Arbeitnehmer ist Zeitarbeit eine mögliche Jobalternative, wenn keine reguläre Beschäftigung gefunden werden kann; sie bietet außerdem eine Chance, nach vorheriger Arbeitslosigkeit oder Beschäftigungspause ins Arbeitsleben zurückzufinden.

Die Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung, wie die Zeit- oder Leiharbeit im Gesetzesdeutsch heißt, wurden seit Anfang der 1990er Jahre mehrfach gelockert. Darin ist der entscheidende Auslöser für die massive Ausweitung der Zeitarbeit zu sehen. Zuvor hatten eher restriktive Regelungen dafür gesorgt, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine Randerscheinung des Arbeitsmarkts blieb. Ab 2003 entfielen jedoch wesentliche Beschränkungen, so dass sich die Zeitarbeit in der Folge rasch ausweitete. 2017 stieg die Zahl der Leiharbeiter im Jahresmittel erstmals auf mehr als eine Million. Zuletzt ließ die Dynamik aber wieder etwas nach. Im ersten Halbjahr 2018 gab es im Durchschnitt 1 004 000 Zeitarbeitnehmer (3 % aller Beschäftigten), davon 709 000 Männer und 295 000 Frauen. Vor allem für einfachere Tätigkeiten sind Zeitarbeiter gefragt. So waren zwischen Juni 2017 und Juni 2018 im Durchschnitt 55 % der Zeitkräfte als Helfer tätig; 36 % übten eine Tätigkeit auf dem Niveau einer Fachkraft aus; nur 9 % wurden als Spezialisten oder Experten eingestellt. Im Vergleich zur Beschäftigung insgesamt sind in der Zeitarbeit überpoportional viele junge Männer, Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Ausbildung und Ausländer tätig.

Zwischen Verleihbetrieb und Zeitarbeitnehmer besteht ein arbeitsvertragliches Verhältnis. Es ist rechtlich unabhängig von dem Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher der Arbeitskräfte. Lohn- und Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer sind zumeist in Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche geregelt; Anfang 2012 wurde eine Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer eingeführt. Seit April 2017 gilt die Regelung, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten den gleichen Lohn erhalten müssen wie das Stammpersonal des Entleihbetriebs (equal pay). Daneben wurde eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim gleichen Entleiher festgelegt.

Ausgabe: 04/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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