Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland

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Infografik Nr. 253211

Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gehört in der Bundesrepublik seit über fünfzig Jahren zum Wirtschaftsalltag. In der ersten Hälfte ...

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Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gehört in der Bundesrepublik seit über fünfzig Jahren zum Wirtschaftsalltag. In der ersten Hälfte der 1960er Jahre war der westdeutsche Arbeitsmarkt nahezu leer gefegt. Das lag an der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, am Ausbleiben des Flüchtlingsstroms aus der DDR nach dem Mauerbau 1961, an den verlängerten Ausbildungszeiten und der tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzung. Um den Kräftebedarf der expandierenden Industrie- und Bauwirtschaft dennoch zu decken, wurden „Gastarbeiter“ aus den Mittelmeerländern in großer Zahl angeworben.

Waren 1960 erst rund 280000 ausländische Arbeitnehmer, darunter viele Grenzgänger aus Nachbarländern, in der Bundesrepublik tätig, so stieg diese Zahl bis zum Herbst 1966 schon auf 1,3 Mio. Nach einem Rückschlag in der Rezession von 1967 setzte sich die offiziell geförderte Arbeitskräftezuwanderung in raschen Schüben fort. Einen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung 1973, als im Durchschnitt 2,45 Mio ausländische Arbeitnehmer in Diensten der westdeutschen Wirtschaft standen. Die 1973 ausbrechende Ölkrise markierte aber auch eine Wende auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts steigender Arbeitslosenzahlen verfügte die Bundesregierung noch im gleichen Jahr einen Anwerbestopp. Seitdem war die legale Zuwanderung von Arbeitsuchenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft praktisch unterbunden.

Die bereits vollzogene Entwicklung ließ sich jedoch nicht wieder zurückdrehen. Viele der in Deutschland lebenden Ausländer richteten sich auf Dauer ein, gründeten Familien und blieben auf dem Arbeitsmarkt präsent. Allerdings hatten sie dort einen zunehmend schweren Stand. Wurden die Immigranten der ersten Generation meist in körperlichen, niedrig qualifizierten Tätigkeiten eingesetzt, so schrumpfte die Nachfrage nach solchen „einfachen“ Arbeiten mit der fortschreitenden Rationalisierung der industriellen Produktion.

Nach einem Tiefpunkt in den 1980er Jahren stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer bis zur Rezession von 1993 kräftig an. Danach war sie tendenziell rückläufig, ehe sie nach der EU-Erweiterungsrunde von 2004/2007 und mit der allgemeinen Erholung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ab 2006 erneut anwuchs. Für Ausländer aus EU-Staaten gilt grundsätzlich das Freizügigkeitsrecht. Für Drittstaaten wurde das Zuwanderungsrecht ab 2005 gelockert: Die Zulassung gering qualifizierter Ausländer zur Beschäftigung bleibt zwar ausgeschlossen, doch gelten Ausnahmen für Hochqualifizierte (seit 2012 mit der Blauen Karte EU). Eine qualifizierte Zuwanderung ist für Deutschland von langfristigem Interesse, um den inländischen Arbeitskräfteschwund infolge des demografischen Wandels aufzufangen.

Ausgabe: 08/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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