Arbeitsschutz

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Infografik Nr. 280010

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Arbeitsschutz

Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen und ihre Arbeitskraft zu erhalten. Im weitesten Sinne umfasst er den Betriebs- und Gefahrenschutz, also den technischen und gesundheitlichen Schutz innerhalb des Betriebs, und den sozialen Arbeitsschutz, der die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bzw. einzelner, besonders schutzbedürftiger Gruppen (Jugendliche, werdende Mütter, behinderte Menschen) regelt.

Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz von 1996, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzte. Das Gesetz formuliert übersichtliche und einheitliche Grundvorschriften, die – mit wenigen Ausnahmen – in allen Bereichen und für alle Beschäftigten, sei es in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, anzuwenden sind. Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelungen ist ein moderner, umfassender Arbeitsschutzbegriff, der die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, aber auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit einschließt.

Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland ist traditionell doppelgleisig organisiert: Neben dem Staat sind auch die Träger der Unfallversicherung (insbesondere die Berufsgenossenschaften) für den Arbeitsschutz zuständig. Bei der Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und der Ausarbeitung des Regelwerks für den Arbeitsschutz arbeiten sie im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) mit Bund und Ländern zusammen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind seit 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert.

Ein gemeinsames Leitlinienpapier (2011 überarbeitet) bildet die Basis für die Neuordnung von Vorschriften und Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Um Doppelungen zu vermeiden, haben die staatlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) nunmehr Vorrang. Vorschriften der Unfallversicherungsträger können nur noch erlassen werden, wenn für einen Bereich keine staatlichen Vorschriften bestehen und wenn sie zum Zweck der Prävention notwendig und geeignet sind. Staatliche Regeln machen konkrete Vorgaben, wie die Verordnungen zum technischen Arbeitsschutz (Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits-, Gefahrstoffverordnung usw.) erfüllt werden können. Sie behandeln bestimmte Gefährdungsarten branchenübergreifend. Die Regeln der Unfallversicherungsträger enthalten dagegen branchen-, verfahrens- oder arbeitsplatzbezogene fachliche Empfehlungen, die von praktischen Erfahrungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgehen und so die staatlichen Regeln ergänzen.

Ausgabe: 11/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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