Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Infografik Nr. 201125

Die Anfang 2024 in Kraft getretene Modernisierung des Personengesellschaftsrechts machte zum Gesetz, was sich in der Praxis zum Teil schon lange entwickelt hatte. Auch das Recht der OHG änderte sich in wichtigen Punkten. Das ZAHLENBILD präsentiert die wesentlichen Merkmale der "neuen" Rechtsform OHG in einer informativen Grafik!

Welchen Download brauchen Sie?

Die Offene Handelsgesellschaft ist traditionell die Unternehmensform, zu der sich mindestens... mehr
Mehr Details zu "Offene Handelsgesellschaft (OHG)"

Die Offene Handelsgesellschaft ist traditionell die Unternehmensform, zu der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben, zu dem sie das Kapital und andere Einlagen sowie ihr persönliches Wissen und Können beisteuern. Seit der Unternehmensrechtsreform von 2024 steht sie auch den Freien Berufen offen, soweit deren Berufsrecht es zulässt. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Gründung: Die Gründung der OHG erfolgt in der Regel auf der Basis eines Gesellschaftsvertrags. Sie muss mit dem Firmennamen, dem Geschäftssitz und Angaben über die Gesellschafter ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kaufmannseigenschaft der Gesellschaft wird damit öffentlich bekannt.

Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet und vertreten das Unternehmen auch einzeln nach außen. Vertraglich kann anderes vereinbart werden. Für außergewöhnliche Geschäfte ist der Beschluss aller Gesellschafter erforderlich. Fehlerhafte Beschlüsse, soweit sie nicht von vornherein unwirksam sind, können angefochten werden.

Haftung: Für die Verbindlichkeiten der Firma haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt als Gesamtschuldner mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen.

Gewinn/Verlust: Die Aufteilung erfolgt nach dem Wert der von den Gesellschaftern eingebrachten Beiträge (Bar- und Sachleistungen, Dienste).

Finanzierung: Die Kapitalbasis wird durch höhere Einlagen der Gesellschafter, nicht entnommene Gewinne oder Aufnahme neuer Gesellschafter erweitert. Wegen der umfassenden Haftung der Gesellschafter genießt die OHG eine höhere Kreditwürdigkeit.

Besteuerung: Die OHG unterliegt der Gewerbesteuer und zahlt Umsatzsteuer. Die aufgeteilten Gewinne müssen von den Gesellschaftern als Einkommen versteuert werden.

Auflösung: Die OHG kann auf Beschluss der Gesellschafter, mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Insolvenz beendet werden. Tod oder Kündigung eines Gesellschafters führen nicht mehr zur Auflösung. Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch fünf Jahre für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens. 

Ausgabe: 11/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen