Kommanditgesellschaft auf Aktien
Infografik Nr. 201145
Nach dem Aktiengesetz ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet, während die übrigen mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapita...
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