Börsen

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Infografik Nr. 200701

Jeder kennt sie aus den Abendnachrichten, aber nicht viele verstehen sie wirklich: die Börse. Dabei ist ihre Funktionsweise eigentlich einfach. Das ZAHLENBILD macht sie leicht begreiflich.

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Die Ursprünge der heutigen Börsen liegen in der frühen Neuzeit, als der Fernhandel über die Weltmeere eine Bündelung von Kapital für die aufwendigen Seereisen erforderlich machte und zu diesem Zweck erste Aktiengesellschaften entstanden. Führend im Fernhandel waren damals niederländische Hafenstädte wie Brügge und Antwerpen, wo die ersten Börsen entstanden. Dort wurden die Handelswaren umgeschlagen, von Kaufleuten erworben und neue Geschäfte vereinbart, kurz: dort trafen Angebot und Nachfrage von fernher aufeinander. Und genau darin liegt bis heute die Kernfunktion der Börse: Als große Handelsplattform führt sie Käufer und Verkäufer zueinander. Die Geschäfte selbst werden allerdings durch Mittelsleute getätigt, die zum Handel an der Börse berechtigt sind. Das können freie Makler (Broker) sein oder auch Banken und andere Finanzinstitutionen. Während früher auf dem Börsenparkett in Person und per Handzeichen gehandelt wurde, erfolgt der Großteil der Börsengeschäfte heute virtuell per Mausklick.

Wenn in den Nachrichten von Börsen die Rede ist, sind meist Effektenbörsen gemeint. Dort werden ausschließlich Wertpapiere gehandelt. Bei Wertpapieren handelt es sich um Schriftstücke, die Vermögensrechte bestätigen. Eine Aktie zum Beispiel verbrieft das Recht ihres Besitzers auf einen bestimmten Teil des Kapitals von einem Unternehmen. Erwirbt ein Anleger eine Unternehmensaktie, wird er damit zum Teilhaber des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen gut, steigt der Wert seiner Aktien und sie können mit Gewinn verkauft werden. Für das Unternehmen liegt der Vorteil darin, dass es über die Ausgabe (Emission) von Aktien an der Börse Kapital für Investitionen gewinnen kann.

Es gibt aber auch noch andere Börsenformen. An Devisenbörsen wird mit Währungen gehandelt. Die dortigen Marktteilnehmer sind in der Regel Banken, Privatanleger sind nur in begrenztem Umfang zugelassen. An Warenbörsen werden, wie der Name schon sagt, Waren gehandelt. Entscheidend ist, dass die Waren börsenfähig sind. Dazu müssen sie miteinander vergleichbar („fungibel“) sein. Das gilt für Edelmetalle oder Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas oder Getreide, nicht aber für Immobilien oder Maschinen, die deshalb auch nicht an der Börse gehandelt werden können.

Damit Börsen ihre Funktion als Handelsplattformen mit fairen und transparenten Geschäftsabläufen wahrnehmen können, werden sie von einer Börsenaufsicht überwacht. Diese sorgt für eine ordnungsgemäße Kursfeststellung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Regeln. In Deutschland sind diese Regeln unter anderem im Börsengesetz und im Wertpapierhandelsgesetz festgelegt.

Ausgabe: 05/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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