Deutsche Industrie- und Handelskammer - DIHK
Infografik Nr. 236126
Die Dachorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern wurde Anfang 2023 aus einem privatrechtlichen Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Sie erhielt einen neuen organisatorischen Aufbau und ihre Kompetenzen wurden per Gesetz festgelegt. Das ZAHLENBILD informiert sie über die "neue" DIHK und über die Gründe dieser Veränderungen.
Die Dachorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern steht seit Anfang 2023 auf einer neuen gesetzlichen Grundlage. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016. Danach konnte ein Gewerbetreibender von seiner IHK den Austritt aus dem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, fordern, wenn dieser durch allgemeinpolitische Stellungnahmen seine Kompetenzen überschritt. Als das Gericht im Oktober 2020 die IHK Nord Westfalen mit dieser Begründung verpflichtete, den Dachverband zu verlassen, entschloss sich der Gesetzgeber zu einer Neuregelung.
Der zuvor in der privatrechtlichen Form eines Vereins bestehende Deutsche Industrie- und Handelskammertag wurde unter dem Namen Deutsche Industrie- und Handelskammer in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt, der die 79 Industrie- und Handelskammern im Bundesgebiet als Pflichtmitglieder angehören. Analog zur Formulierung der Funktionen und Befugnisse für die regionalen Industrie- und Handelskammern (in § 1 des IHK-Gesetzes) legt der neue § 10a des Gesetzes die Aufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer fest: Ihr obliegt es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden in den IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzutreten. Dabei soll sie stets die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Regionen, Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend berücksichtigen. Sie soll die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der einzelnen IHKs unterstützen und das Netz der deutschen Auslandshandelskammern und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft koordinieren.
Neu geregelt wurde auch der organisatorische Aufbau der DIHK. Ihre Organe sind die ● Vollversammlung, in der alle Industrie- und Handelskammern als Mitglieder vertreten sind, das ● Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten und bis zu 32 Mitgliedern, die von den IHKs in den Ländern entsandt werden, das ● geschäftsführende Präsidium, der ● Präsident und der ● Hauptgeschäftsführer.
Im 19. Jh. bildeten sich in Deutschland regionale Industrie- und Handelskammern als selbstverwaltete Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft heraus, die zugleich vom Staat für bestimmte wirtschaftspolitische Mittler- und Hilfsfunktionen in Dienst genommen wurden. Als zentrale Kammervereinigung entstand 1861 der „Deutsche Handelstag“. Ab 1918 führte die Spitzenorganisation den Namen „Deutscher Industrieund Handelstag“. 2001 erfolgte die Umbenennung in „Deutscher Industrie- und Handelskammertag“. Unter dem Akronym DIHK führt die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ dessen Aufgaben seit 2023 fort.
Ausgabe: | 03/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |