Die Organisation des DGB

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Infografik Nr. 241110

Die Organisation des DGB

Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind acht Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen. Gemeinsam sehen sie ihre Aufgabe darin, die gesellschaftlichen, ...

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Die Organisation des DGB

Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind acht Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen. Gemeinsam sehen sie ihre Aufgabe darin, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten. Der DGB als Dachverband nimmt dabei übergreifende gewerkschaftspolitische Funktionen wahr. Um sich den veränderten Bedingungen gewerkschaftlicher Arbeit – mit sinkendem Organisationsgrad und schrumpfenden Ressourcen – anzupassen, waren die Gewerkschaften seit den neunziger Jahren immer wieder gezwungen, ihre Programme, ihre innere Organisation, ihre Arbeits- und Kommunikationsformen sowie ihr Verhältnis untereinander und zum DGB zu überdenken. Die Organisationsstrukturen gerieten in Bewegung, wurden gestrafft und reformiert.

Der DGB selbst ordnete seine Organisation mehrfach neu, zuletzt durch die Beschlüsse des Bundeskongresses 2010. Sein Aufgabenprofil konzentriert sich in Zukunft noch stärker auf die Lobbyarbeit im Bund und auf europäischer Ebene, in den Ländern und Kommunen, auf die Repräsentanz gegenüber anderen Spitzenverbänden und gesellschaftlichen Gruppen, auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen zu zentralen gesellschaftspolitischen Themen und auf die Schlichtung von Konflikten zwischen Mitgliedsgewerkschaften. Organisatorisch gliedert er sich in drei Ebenen: Unterhalb der Bundesebene sind die neun Bezirke als Interessenvertretungen in Fragen der Landespolitik tätig; Bezirke mit mehreren Bundesländern richten Landesvertretungen in den einzelnen Ländern ein. Die Regionen verlieren ihre Funktion als eigenständige Organisationsebene und werden bis 2015 in die Bezirke eingegliedert. Die dritte Ebene der DGB-Organisation bilden künftig die ehrenamtlich besetzten Kreis- und Stadtverbände, die in ihrer kommunalpolitischen Arbeit durch die Regionalgeschäftsstellen unterstützt werden. Da der DGB keine eigenen persönlichen Mitglieder hat, wird es letztlich vom Engagement der örtlich vertretenen Einzelgewerkschaften abhängen, ob der DGB auf diese Weise flächendeckend präsent sein kann.

Oberstes Organ des DGB ist der Bundeskongress, zu dem alle vier Jahre 400 Delegierte der Gewerkschaften zusammentreten. Er legt die strategischen Linien der Gewerkschaftspolitik fest und beschließt das Grundsatzprogramm. Höchstes Organ zwischen den Kongressen ist der jährlich tagende Bundesausschuss, der aus dem Bundesvorstand, den Bezirksvorsitzenden und 70 Vertreter/innen der Mitgliedsgewerkschaften besteht. Der Bundesvorstand setzt sich aus den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und vier hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern zusammen. Diese bilden den Geschäftsführenden Vorstand, der die laufenden Geschäfte wahrnimmt, mit dem DGB-Vorsitzenden an der Spitze.

Ausgabe: 03/2011
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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