dbb - Beamtenbund und Tarifunion

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Infografik Nr. 241140

DBB – Beamtenbund und Tarifunion

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DBB – Beamtenbund und Tarifunion

Der DBB ist eine Spitzenorganisation von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors. In seinen Gewerkschaften sind Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, aus privatisierten, ehemals öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und aus privaten Dienstleistungsunternehmen organisiert. Mitglieder des DBB sind seine 16 Landesbünde als Spitzenorganisationen in den Bundesländern, 12 Gewerkschaften der im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor Beschäftigten sowie 31 Fachgewerkschaften, in denen Beamte und Tarifbeschäftigte nach ihrer fachlich-beruflichen Zugehörigkeit organisiert sind. Im Herbst 2015 gehörten dem DBB über seine Mitgliedsgewerkschaften 1,29 Mio Mitglieder an: 915000 Beamte und 379000 Tarifbeschäftigte; Frauen machten etwa ein Drittel des Mitgliedsbestandes aus.

Als Spitzenorganisation vertritt der DBB die Interessen der Beamten u.a. im Rahmen des speziellen Beteiligungsverfahrens, das den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden ein Mitspracherecht bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse einräumt. Zugleich macht er sich für die Interessen der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der privaten Wirtschaft stark. Für die Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dieser Beschäftigten, vor allem beim Abschluss von Tarifverträgen, setzt sich die DBB Tarifunion ein. Seit 2012 sind DBB und DBB Tarifunion zu einer einheitlichen Organisation verschmolzen.

Organe des DBB sind der alle fünf Jahre stattfindende Gewerkschaftstag, der Bundeshauptvorstand, die Bundestarifkommission, der Bundesvorstand und die Bundesleitung. Die Bundestarifkommission beschließt über alle tariflichen Angelegenheiten; sie entscheidet in Grundsatzfragen über die Kündigung von Tarifverträgen, über Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und über Streikmaßnahmen.

Die Tradition des DBB als Interessenorganisation der deutschen Beamten reicht bis ins Jahr 1918 zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1933 zwangsaufgelöste Verband zunächst auf regionaler Ebene neu gegründet. In der britischen Besatzungszone entstanden die ersten Landesverbände (Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen). Aus ihnen ging am 29. Januar 1949 in Köln die Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund hervor, der sich Mitte 1949 auch die Landesverbände Hessen und Berlin anschlossen. Auf dem Delegiertentag in Bonn am 21./22. März 1950 vereinigten sich schließlich sämtliche Landesverbände zum Deutschen Beamtenbund.

Ausgabe: 06/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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