Schutz von Natur und Landschaft
Infografik Nr. 443510
In einem dichtbesiedelten Land wie der Bundesrepublik gibt es ständig Nutzungskonflikte um die knappen Flächen. Um Natur und Landschaft zu erhalten, werden kleine und große Flächen unter Schutz gestellt. Welche Schutzkategorien gibt es? Und was sollen sie bewirken?
Durch die Nutzungsansprüche der Gesellschaft sind Natur und Landschaft in hohem Maße bedroht. Um die davon ausgehenden Belastungen zu verringern, können einzelne Flächen oder ganze Landschaften nach unterschiedlichen Kategorien unter Schutz gestellt werden. Einschlägige Bestimmungen dazu enthält das Bundesnaturschutzgesetz. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage für den Menschen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass ● die Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, ● die Nutzungs- und Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, ● die Pflanzen- und Tierwelt mit ihren Lebensräumen und ● die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Heute sind zahlreiche ökologisch wertvolle Landschaftsteile in Deutschland einer der im Gesetz genannten fünf Schutzgebietskategorien zugeordnet und damit unter mehr oder weniger intensiven Flächenschutz gestellt. Hinzu kommen Schutzzuweisungen auf Grund internationaler Verträge.
Nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz sind in Deutschland fast 9 000 meist kleinere Areale als Naturschutzgebiete ausgewiesen, das heißt als Gebiete, in denen die Natur möglichst unberührt erhalten bleiben soll. Strenge Schutzbestimmungen gelten auch für die 16 Nationalparke, die der Erhaltung einer möglichst artenreichen Tier- und Pflanzenwelt dienen. In der schwächeren Schutzkategorie der Landschaftsschutzgebiete sind etwa 8 900 Flächen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Naturhaushalts, wegen der Schönheit und Eigenart des Landschaftsbilds oder ihrer Bedeutung für die Erholung vor tieferen Veränderungen geschützt. Biosphärenreservate sind großräumige, für bestimmte Landschaftstypen charakteristische und überwiegend unter Natur- oder Landschaftsschutz stehende Gebiete. Sie dienen vor allem der Erhaltung oder Wiederherstellung traditionell vielfältig genutzter Landschaften und der in ihnen gewachsenen Vielfalt der Arten und Biotope.
Bei den Naturparken handelt es sich um großräumige Gebiete, die überwiegend unter Natur- oder Landschaftsschutz stehen und sich wegen ihrer landschaftlichen Reize besonders für die Erholung eignen. Sie sollen sich zu Vorbildregionen entwickeln, in denen umweltverträglicher Tourismus, Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften und nachhaltige Landnutzung Hand in Hand gehen. 1957 wurde mit dem Hohen Vogelsberg der erste Naturpark in Deutschland errichtet. Derzeit bestehen 104 Naturparke mit einer Gesamtfläche von 10,3 Millionen Hektar (29 % der Fläche des Bundesgebiets). 148
Ausgabe: | 11/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |