Die Lebensversicherung
Infografik Nr. 487150
Neben den gesetzlichen Altersvorsorgesystemen (Rentenversicherung, Beamtenversorgung) und der betrieblichen Altersversorgung entwickelte sich die private Lebensversicherung in den letzten Jahrzehn ...
Neben den gesetzlichen Altersvorsorgesystemen (Rentenversicherung, Beamtenversorgung) und der betrieblichen Altersversorgung entwickelte sich die private Lebensversicherung in den letzten Jahrzehnten zur „dritten Säule“ der Alterssicherung. Sie ermöglicht es dem Einzelnen, einen zusätzlichen finanziellen Schutz für das Alter oder zur Sicherung der Angehörigen aufzubauen und damit die Lücken der gesetzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu schließen oder durch eigene Vorsorge – z.B. als Selbstständiger oder Freiberufler – überhaupt erst ein Polster für die Zukunft zu schaffen.
Anders als die gesetzliche Rentenversicherung, die im Umlageverfahren finanziert wird, arbeitet die private Lebensversicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Aus den Beiträgen der Versicherten werden für jeden einzelnen Vertrag Kapitalbeträge angesammelt, die zur Deckung der künftigen Leistungen dienen. Da die Verträge meist lange Laufzeiten haben, führen die in den Beiträgen enthaltenen Sparleistungen zur Anhäufung eines hohen Anlagevermögens bei den Versicherungsunternehmen. Ende 2015 verwalteten die Lebensversicherungsunternehmen einen Kapitalbestand von rund 847 Mrd € – etwa ein Sechstel des gesamten Bruttogeldvermögens der privaten Haushalte. Aus fällig gewordenen Lebensversicherungen fließen aber auch große Summen an die Haushalte zurück. 2015 entsprachen die ausgezahlten Beträge (82,3 Mrd €) einem Drittel der gesamten Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Über lange Jahrzehnte dominierte im Versicherungsbestand die Kapitallebensversicherung, mit der sowohl für den Erlebens- wie für den Todesfall vorgesorgt werden kann: Erlebt die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit, wird ihr die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der angefallenen Überschussanteile ausgezahlt; stirbt sie vorher, dient die vereinbarte Leistung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Inzwischen konzentriert sich das Interesse stark auf die Altersvorsorge in Form der privaten Rentenversicherung (2015 entfiel auf sie mit 47 % schon fast die Hälfte der bestehenden Verträge), einschließlich der „Riester-Rente“ und der „Basisrente“. In der klassischen Variante wird zunächst Kapital angespart und dann ab einem bestimmten Zeitpunkt in lebenslangen monatlichen Renten ausgezahlt.
Lange Zeit warben die Versicherer mit festen Renditeversprechen für den Abschluss neuer Verträge. Die Niedrigzinspolitik der EZB macht es ihnen nun aber schwer, die entsprechenden Erträge wie ehedem aus sicheren Anlageformen zu erwirtschaften. 2017 wurde der Garantiezins, den sie für neue Kapitallebensversicherungen zusagen dürfen, auf nur noch 0,9 % gesenkt.
Ausgabe: | 01/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |