Mindestlöhne in der EU

Mindestlöhne in der EU

Infografik Nr. 737132

In 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer oder doch für große Teile der Beschäftigten gilt. Zwischen den monatlichen Beträgen bestehen von Land zu Land allerdings große Unterschiede. Wo sind sie am niedrigsten, und wo am höchsten? Und wie sieht es aus, wenn die unterschiedliche Kaufkraft berücksichtigt wird?

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Von den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben 22 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, der für alle Arbeitnehmer oder doch große Teile der abhängig Beschäftigten gilt. Anfang 2024 überspannten diese Mindestlöhne eine Bandbreite von monatlich 477 € (in Bulgarien) bis 2 571 € (in Luxemburg). Die übrigen Länder – Dänemark, Finnland, Italien, Österreich und Schweden – verfügen über branchenspezifische Lohnuntergrenzen aufgrund allgemeinverbindlicher Tarifverträge. In Deutschland waren Mindestlöhne zunächst ebenfalls auf einzelne Branchen oder Berufe beschränkt. Seit Januar 2015 gilt aber auch in der Bundesrepublik ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Davon gibt es allerdings einige Ausnahmen; sie betreffen Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren und Praktikanten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Und nach wie vor haben tarifvertraglich vereinbarte und vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne einzelner Branchen und Berufe Vorrang vor dem (niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn.

Für die häufig umstrittene Einführung gesetzlicher Mindestlöhne gibt es gute Gründe. So kann es darum gehen, niedrig qualifizierte Arbeitnehmer vor der Ausbeutung durch mächtige Arbeitgeber zu schützen, die Einkommensunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen und der Diskriminierung schwächerer Gruppen (z.B. Frauen, Ausländer) zu begegnen. Von Mindestlöhnen kann ein Anreiz auf Arbeitslose ausgehen, sich um eine reguläre Beschäftigung zu bemühen. Mindestlöhne sollen einem Lohndumping durch zuwandernde ausländische Arbeitskräfte entgegenwirken. Und schließlich sollen sie verhindern, dass der Staat in wachsendem Umfang für die ergänzende Existenzsicherung (zu) niedrig entlohnter Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird. Den positiven Wirkungen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns steht allerdings die Gefahr von Beschäftigungsverlusten gegenüber. Auch für Bezieher eines Mindestlohns gilt, dass sich ihr Arbeitsplatz wirtschaftlich tragen muss. Die Höhe des Mindestlohns ist demnach von entscheidender Bedeutung.

Vergleicht man die Mindestlöhne in den EU-Ländern untereinander, muss deren Kaufkraft berücksichtigt werden. Wie zu erwarten, verringern sich dann die Unterschiede zwischen den Beträgen. Ausgedrückt in Kaufkraftparitäten liegt der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn 2024 mit 1 883 KKP an der Spitze; in Bulgarien ist er mit 816 KKP am niedrigsten. Nicht viel höher liegt er übrigens in den USA – auf Bundesebene – mit 837 KKP.

Ausgabe: 08/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder