Mindestlöhne in der EU

Mindestlöhne in der EU

Infografik Nr. 737132

Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne wird durch verschiedene Argumente unterstützt. So kann es darum gehen, niedrig qualifizierte Arbeitnehmer vor der Ausbeutung durch mächtige Arbeitgeber zu schützen, die Einkommensunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen und der Diskriminierung schwächerer Gruppen zu begegnen. Den erwarteten positiven Wirkungen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns steht die Gefahr von Beschäftigungsverlusten gegenüber.

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Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben 21 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, der für alle Arbeitnehmer oder doch große Teile der abhängig Beschäftigten gilt. Anfang 2020 bewegten sich diese Mindestlöhne in einer Bandbreite von monatlich 312 € (in Bulgarien) bis 2 142 € (in Luxemburg). Einige weitere Länder – wie Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden – verfügen über branchenspezifische Lohnuntergrenzen auf Grund allgemeinverbindlicher Tarifverträge. In Deutschland waren Mindestlöhne zunächst ebenfalls auf einzelne Branchen oder Berufe beschränkt; seit Januar 2015 gilt aber auch in der Bundesrepublik ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Allerdings gibt es davon einige Ausnahmen; sie betreffen Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren und Praktikanten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne wird durch verschiedene Argumente unterstützt. So kann es darum gehen, niedrig qualifizierte Arbeitnehmer vor der Ausbeutung durch mächtige Arbeitgeber zu schützen, die Einkommensunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu begrenzen und der Diskriminierung schwächerer Gruppen (z.B. Frauen, Ausländer) zu begegnen. Von Mindestlöhnen kann ein Anreiz auf Arbeitslose ausgehen, sich um eine reguläre Beschäftigung zu bemühen. Mindestlöhne sollen einem Lohndumping durch zuwandernde ausländische Arbeitskräfte entgegenwirken. Und schließlich sollen sie verhindern, dass der Staat in wachsendem Umfang für die ergänzende Existenzsicherung (zu) niedrig bezahlter Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird.

Den erwarteten positiven Wirkungen eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns steht die Gefahr von Beschäftigungsverlusten gegenüber. Auch für Bezieher eines Mindestlohns gilt, dass sich ihr Arbeitsplatz wirtschaftlich tragen muss. Die Höhe des Mindestlohns ist demnach von entscheidender Bedeutung. So hatte der vergleichsweise hohe Minimallohnsatz in Frankreich Beschäftigungseinbußen (vor allem für Frauen und Jugendliche) zur Folge. In Deutschland wurde mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns die Einrichtung einer Mindestlohnkommission beschlossen, deren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite berufen werden: Sie prüft, ob die Höhe des Mindestlohns einerseits ein für die Grundversorgung hinreichendes Einkommen gewährleistet, andererseits aber die Beschäftigungssituation nicht gefährdet. Eine von ihr empfohlene Anpassung des Mindestlohns wird von der Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung umgesetzt.

Ausgabe: 04/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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