Gleitzone für Midi-Jobs

Gleitzone für Midi-Jobs

Infografik Nr. 253490

Niedrigverdiener sollen zwar voll sozialversichert sein, aber nicht die volle Sozialabgabenlast tragen. Bei den sogenannten Midi-Jobs mit Monatsverdiensten zwischen 520 und 2000 Euro steigt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen deshalb erst nach und nach zu voller Höhe an. Das ZAHLENBILD zeigt in einer eingängigen Grafik, wie das funktioniert!

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Im Rahmen der Hartz-Reformen wurde 2003 die Abgabenbelastung für niedrige Arbeitseinkommen neu geregelt. Arbeitnehmer sollten unterhalb bestimmter Verdienstschwellen ganz von Sozialbeiträgen und Lohnsteuer befreit oder doch finanziell entlastet werden. Dahinter stand das Ziel, Beschäftigungen mit niedriger Stundenzahl und/oder niedriger Entlohnung attraktiver zu machen, sie aus der verbreiteten Schwarzarbeit herauszuholen und damit zugleich berufliche Einstiegschancen für Menschen am Rande des regulären Arbeitsmarkts zu schaffen. Die auf dieser Basis entstandenen Mini- und Midi-Jobs fanden großen Zuspruch sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Und die Politik hielt an ihnen fest, obwohl ein Hauptanliegen der Reform, mit ihnen ein Sprungbrett in vollwertige Arbeit zu schaffen, eindeutig verfehlt wurde.
Als Mini-Job gelten seit 1.10.2022 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 520 € im Monat. Oberhalb dieses Grenzbetrags schließt sich der Bereich der Midi-Jobs an, der mit der Neuregelung ab 1.1.2023 auf Monatsverdienste bis zu 2 000 € ausgeweitet wurde. Arbeitnehmer in einem Midi-Job mit einem Verdienst zwischen 520,01 und 2 000 € sind sozialversicherungspflichtig, doch steigt ihre Belastung mit Sozialabgaben in diesem Übergangsbereich erst nach und nach zu voller Höhe – je nachdem, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Der dadurch erzielte Entlastungseffekt ist im unteren Bereich der Gleitzone am größten und schmilzt bei steigendem Lohn allmählich ab. Der Übergang vom Mini- zum Midi-Job wurde geglättet; beim Überschreiten der Mini-Job-Grenze gibt es keinen „Beitragsschock“ mehr. Und erst ab einem Verdienst von 2 000 € werden die Arbeitnehmer bei den Sozialbeiträgen mit ihrem regulären Anteil zur Kasse gebeten.
Die Arbeitgeber tragen am Beginn der Midi-Job-Gleitzone dagegen einen überproportional hohen Anteil an Sozialbeiträgen. Dieser entspricht mit rund 28 % des gezahlten Lohns etwa dem Pauschalsatz, der bei einem Mini-Job aufgebracht werden muss. Die prozentuale Belastung des Arbeitgebers sinkt mit zunehmender Höhe des Lohnbetrags und erreicht bei einem Monatsverdienst von 2 000 € ihre reguläre Höhe, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen ab dieser Schwelle jeweils die Hälfte der Sozialbeiträge auf.
Trotz verminderter Beitragslast haben Midi-Jobber einen Anspruch auf volle Leistungen der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch erwachsen ihnen aus den abgesenkten Beiträgen keine rentenrechtlichen Nachteile: Für die späteren Rentenansprüche ist das tatsächliche Arbeitsentgelt maßgeblich.

Ausgabe: 06/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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