Sozialwohnungen
Infografik Nr. 378514
Während bezahlbare Wohnungen immer knapper werden, ist die Zahl der Sozialwohnungen immer weiter zurückgegangen. Mit massiven Investitionen soll dieser Trend umgekehrt werden. Informationen zur öffentlichen Wohnungspolitik und Zahlen zum Bestand an Sozialwohnungen seit 1990 - knapp und übersichtlich in diesem ZAHLENBILD!
Um die Wohnungsnot der Nachkriegszeit zu beheben, wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1950 ein umfassendes Programm zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus aufgelegt, das den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten zu billigem Wohnraum verhelfen sollte. Es wurde später durch die Förderung des Wohneigentums für Familien mit geringem Einkommen ergänzt. Besondere Bedeutung hatte der soziale Wohnungsbau vor allem in den 1950er Jahren, als im damaligen Bundesgebiet noch jede zweite Neubauwohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Als sich die Wohnraumversorgung normalisierte, nahm der Anteil der Sozialwohnungen am gesamten Wohnungsbau allmählich ab. Eine nochmalige Steigerung erfolgte nach der deutschen Einigung, da der Wohnraumbedarf wieder zunahm und auch in den neuen Ländern Fördermittel für soziale Wohnbauvorhaben bewilligt wurden.
Mittlerweile hatte sich allerdings erheblicher Reformbedarf angestaut. Mangelnde soziale Zielgenauigkeit, Verzerrungen im Mietpreisniveau je nach dem Baualter der Sozialwohnungen, fehlende Anreize für kostengünstiges Bauen und dadurch bedingte Übersubventionierung aus öffentlichen Geldern: das waren nur einige der Probleme, mit denen die öffentliche Wohnungspolitik konfrontiert war. Sie setzte daher verstärkt auf die sogenannte Subjektförderung, d.h. die Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte durch Wohngeld bzw. die Übernahme der Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung. Durch das Wohnraumförderungsgesetz von 2001 wurde auf der anderen Seite die Grundlage dafür geschaffen, dass Fördermittel nicht nur für den Bau neuer, sondern auch für die Modernisierung bestehender Wohnungen, den Kauf von Wohnungen und den Erwerb von Belegungsrechten eingesetzt werden konnten.
Mit der Föderalismusreform I ging die alleinige Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau ab 2007 auf die Länder über. Damit entfiel die Mitfinanzierung durch den Bund. Zum Ausgleich dafür zahlte er 2007-2019 sogenannte Kompensationsmittel an die Länder. Der 2019 ins Grundgesetz eingefügte Artikel 104d erlaubt es dem Bund seitdem wieder, die Länder durch Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen. 2026 bis 2029 will der Bund insgesamt 20 Mrd € für den sozialen Wohnungsbau, darunter auch für Studenten- und Azubi-Wohnheime, zur Verfügung stellen. Hinzu kommen die eigenen Mittel der Länder. Durch Ausweitung der Investitionen soll erreicht werden, dass der Bestand an Sozialwohnungen wieder zunimmt. Zuvor war er von 2,87 Mio (1990) auf 1,05 Mio (2024) zurückgegangen, da die Neubautätigkeit nicht ausreichte, um auslaufende Belegungsbindungen für Sozialwohnungen zu ersetzen.
| Ausgabe: | 03/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |