Arbeit lohnt sich

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Infografik Nr. 287111

Arbeit lohnt sich

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Arbeit lohnt sich

„Arbeit muss sich wieder lohnen“ – diese immer wieder vorgetragene Forderung steht im Zentrum einer intensiven politischen Diskussion. Die These, dass es für Bezieher der Grundsicherung kaum einen Arbeitsanreiz gebe, da sie sich bei Arbeitsaufnahme finanziell nicht verbessern oder teilweise sogar schlechter dastehen würden, wird recht gern ungeprüft weitergegeben. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat nun auf die Mängel der verbreiteten Beispielrechnungen hingewiesen und stellt in einer eigenen Studie das verfügbare Einkommen von Hartz IV-Empfängerhaushalten dem der Erwerbstätigenhaushalte gegenüber. Untersucht wurden in Ost- und Westdeutschland Fälle einfacher und gering qualifizierter, niedrig entlohnter Tätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, klassifiziert nach Haushaltstypen. Anhand von insgesamt 196 Beispielen wird ein systematisches Abbild der unteren Lohngruppen erstellt: der vielzitierten Wachmänner, Verkäuferinnen und Zeitarbeiter. Zum Vergleich dient der durchschnittliche Bedarf an Leistungen der Mindestsicherung nach SGB II, zusammengesetzt aus dem monatlichen Regelsatz und den Durchschnittskosten für Kaltmiete, Heizung und ggf. den Schulstart.

Fazit: Wo Vollzeit gearbeitet wird, steht in allen Haushaltskonstellationen deutlich mehr Geld zur Verfügung als im entsprechenden Erwerbslosenhaushalt. Dafür sorgen die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen, die abhängig vom Bruttoentgelt ein „Aufstocken“ des Nettoentgelts mit Leistungen nach dem SGB II von bis zu 310 € im Monat erlauben. Außerdem kommen je nach Situation zum monatlichen Erwerbseinkommen Wohngeld, Kindergeld und eventuell ein Kinderzuschlag hinzu. Der Einkommensabstand zum Hartz IV-Haushalt summiert sich so auf Beträge zwischen 280 und 900 € pro Monat. Das entspricht einem Unterschied von mindestens 12 % bis zu 56 % zum Bedarf an Leistungen ohne Erwerbseinkommen. Beispielsweise ergibt sich für ein kinderloses Ehepaar bei einem Bruttoverdienst von 1574 € ein Freibetrag von 280 €, der mit dem Nettoentgelt von 1252 € verrechnet wird. Da der erhaltene Betrag das Existenzminimum unterschreitet, ergibt sich selbst ohne Zuschläge ein Aufstockungsbetrag von 125 € – das sind 20 % mehr als der Bedarfssatz. Das Lohnabstandsgebot, nach dem auch niedrige verfügbare Arbeitnehmereinkommen höher sein müssen als der Bedarf in einem Transferleistungen beziehenden vergleichbaren Haushalt, ist damit erfüllt. Experten der Hans-Böckler-Stiftung kritisieren diese Praxis als Subventionierung von Niedriglöhnen durch Steuergelder und falsches Signal für Arbeitgeber. Allerdings wird der Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen von etwa einer halben Million Vollzeit-Erwerbstätiger überhaupt nicht wahrgenommen.

Ausgabe: 03/2010
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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